Gesetze / Rehabilitation

Auf dieser Seite möchte ich Ihnen gerne einige Gesetze erläutern, welche Ihre Hilfe vereinfachen.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Rehabilitationsanträgen eine Antragsfrist nur noch bis 2011 laut Regierung gewährt wird. Danach haben Sie keinerlei Rechte mehr auf Anspruch zur Rehabilitation von DDR-Unrecht!

Die Gesetze sind:

Familiengesetzbuch der DDR

Personenstandsgesetz -  § 62 des PStG  / § 53 der PStV

Recht auf Herkunft - BVerfGE 79, 256

Rehabilitation von §249 des StGB der DDR

Rehabilitation - DDR - Kinderheime

§ 25 Akteneinsicht durch Beteiligte (SGB X)

Akteneinsicht in die Adoptionsvermittlungsakte - laut §9b AdVermiG