Gesetze / Rehabilitation
Auf dieser Seite möchte ich Ihnen gerne einige Gesetze erläutern, welche Ihre Hilfe vereinfachen.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Rehabilitationsanträgen eine Antragsfrist nur noch bis 2011 laut Regierung gewährt wird. Danach haben Sie keinerlei Rechte mehr auf Anspruch zur Rehabilitation von DDR-Unrecht!
Die Gesetze sind:
Familiengesetzbuch der DDR
Personenstandsgesetz - § 62 des PStG / § 53 der PStV
Recht auf Herkunft - BVerfGE 79, 256
Rehabilitation von §249 des StGB der DDR
Rehabilitation - DDR - Kinderheime
§ 25 Akteneinsicht durch Beteiligte (SGB X)
Akteneinsicht in die Adoptionsvermittlungsakte - laut §9b AdVermiG