Wie suche ich bei merkwürdigen Todesfällen?

Ich habe am Anfang meiner Arbeit überlegt, ob ich diese Rubrik in meine Homepage aufnehme. Als mich aber 4 verschiedene Leute ansprachen und sie mir von einem Fall aus der Sendung „Nur die Liebe zählt” berichteten, dachte ich mir, dass sich doch die 4 Leute nicht getäuscht haben können. Also schrieb ich die Redaktion von der Sendung im Januar 2007  an und hinterfragte diese Geschichte. Eine Redakteurin rief mich auch umgehend zurück und bestätigte mir, dass dieser Fall tatsächlich in ihrer Sendung war. In diesem Fall ging es darum, dass einer Mutter zu DDR-Zeiten gesagt wurde, dass ihr Sohn verstorben sei. Sie haben ebenfalls zu Zeiten der DDR ein Kind geboren, welches aber verstorben sein soll? Sie zweifeln immer noch daran, dass das stimmen soll? Ihr Verdacht ist stark begründet, da sich einige merkwürdige Dinge vor und nach der Geburt ereignet haben? Dann fangen Sie bitte selbst an zu recherchieren. All diese Dinge können Sie alleine erledigen. Sie haben das Recht diese Unterlagen als Kopie zu erhalten. Sollten Sie diese nicht bekommen, dann schreiben Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde und/ oder nehmen Sie sich bitte Rechtsbeistand zur Hilfe.

Beantragen Sie die Unterlagen immer schriftlich (Einschreiben), zusammen mit einer Kopie Ihres Ausweises als Identifikationsnachweis Ihrer Person. Setzen Sie maximal ein Frist zur Bearbeitung Ihres Anliegens von 4 Wochen.

Krankenhaus - sehr wichtig!

Krankenhausakte von Ihnen als Mutter (Geburt)

Krankenhausakte von Ihrem Kind (Geburt und hinterher)

Wenn in der Patientenakte festgestellt wurde, dass eine Obduktion stattgefunden hat –> sich an die damals zuständige Pathologie wenden.

ACHTUNG:

Holen Sie sich die Kopien persönlich ab und vergleichen Sie diese mit der Original-Krankenhaus-Akte, zur Kontrolle der Vollständigkeit aller Seiten (Autopsie-Pflicht bei Kindern in der DDR!!! Es muss ein Totenschein in der Akte liegen) Aufbewahrungspflicht von Krankenhaus-Akten und dem Totenschein sind 30 Jahre!

Standesamt:

Kopie vom originalen Geburts-Register

Kopie von der originalen schriftlichen Geburtsanzeige (diese kommt vom KH an das Standesamt)

Kopie vom originalen Sterbe-Register

Kopie von der originalen schriftlichen Todesanzeige (unterschiedl.: einmal für Kinder unter 1 Jahr bzw. für totgeborene)

Kopie vom Totenschein (sollte dieser nicht in der Krankenakte sein

mögliche Hinweise über den Friedhof (Ort) nachfragen und die Kopien von dem Original verlangen

Gesundheitsamt:

Totenschein nachfragen, wenn weder in der Krankenhaus-Akte oder beim Standesamt keiner vorhanden ist.

Totenscheine sind in 4-facher Ausführung (I ist das Original, dieser wird zentral erfasst in Bundesebene, II ist die 1. Duchschrift, dieser liegt in der Patientenakte und III und IV gehen mit demLeichnam mit –> Bestattungswesen)

Friedhof- Friedhofsverwaltung - Krematorium - Archiv:

Bei Verbrennung das Brennbuch persönlich einsehen. Das Brennbuch ist so gestaltet, dass es über 2 A4-Seiten geht, mehrere Zeilen und mehrere Spalten sind dort angegeben. (bis ca. 35 - jede Zeile eine Person - wegen Datenschutz der anderen genannten Personen keine Kopie möglich) . Das Brennbuch muss korrekt ausgefüllt sein!

Die Spalten sind so aufgeteilt:

–>laufende Nr

–>Name

–>Einlieferungsnummer

–>Geburtstag und Ort

–>Todestag und Ort

–>letzter Wohnort

–>Brenn-Tag

–>Beisetzungsvermerk

–>standesamtliche Registrierung

Zur Vergrößerung des Bildes bitte mit Ihrer Maus drauf klicken (Zeichnung von Frau Wiesenack - Oktober 2008)

brennbuch.jpg

Sollte keine Verbrennung passiert sein, sondern eine Erdbestattung, dann besteht die Möglichkeit einer Exhumierung (bitte Liegefristen beachten) über das entsprechende Gesundheitsamt zu beantragen. Diese müssen Sie aber begründen können.

Sollte kein Hinweis auf einen Friedhof bestehen, dann müssen Sie alle Friedhöfe in der Umgebung befragen.

Sollte Ihr Kind in ein fremdes Grab mit hinein gelegt worden sein oder es kam anonym auf die „Grüne Wiese”, so muss Ihr Kind dennoch korrekt in den Büchern geführt werden.

Zu DDR-Zeiten war öfters üblich, dass Neugeborene entweder in ein fremdes Grab (laut Aussagen einer Standesbeamtin) mit hinein kamen oder eine Sammelurne mit mehreren Neugeborenen auf die sogenannte „Grüne Wiese” kam.

Manche Krankenhäuser übernahmen damals die Beerdigungen. Bitte auf Hinweis in Ihren KH-Akten achten.

Jugendamt:

Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit beim Jugendamt nachzufragen, ob Ihr Kind zur Adoption frei gegeben wurde. Bitte geben Sie nicht nur den genauen Zeitpunkt hat, sondern auch etwas später. Es gibt vereinzelte Fälle, wo das Geburtsdatum auch geändert wurde.

Ich würde Ihnen aber nicht nur das Jugendamt in Ihrem damaligen Ort empfehlen, sondern sich an die zentralen Adoptionsvermittlungsstellen aller neuen Bundesländer zu wenden.

Manche Adoptionen sind nicht im Geburtsort geschehen, sondern in einem kompletten anderen Bezirk (die DDR war damals in 15 Bezirke gegliedert). Dies haben mir mehrere Adoptierte schon berichtet, da Ihre Adoptionsakte nicht im Geburtsort lag, sondern im Adoptionsort.  Ich habe schon mehrere Betroffene gesprochen, wo angeblich „verstorbene Kinder” sich als lebende Erwachsene auf die Suche ihre Herkunft machten. In einigen Fällen ist ein Sperrvermerk auf der Adoptionsakte.

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Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so können Sie mich gerne kontaktieren.

© Katrin BehrNachtrag 14.01.2009Einige Betroffene auf meinen Seiten, die von der gleichen Thematik betroffen sind, stehen Ihnen auch gerne mit Ihren Erfahrungen zur Verfügung.Familie Bormann (siehe dazu den Fall “Olaf Lothar Latte”). Kontaktherstellung können Sie über mich regeln.